Optimal versorgt ob gesetzlich
oder privat versichert bei Ihrem
Kieferorthopäden in München


 

Gesetzlich versichert unter 18

Welche zusätzlichen Kosten entstehen?

Wenn eine kieferorthopädische Behandlung ansteht, kommen viele Fragen auf: Welche Kosten kommen auf mich zu? Und wie gehe ich am besten vor? Hier erfahren Sie alles Wichtige

Bei einem ersten Termin klären wir mit Ihnen zusammen, ob ein Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind besteht. Das Erstgespräch oder die Voruntersuchung wird direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, unabhängig davon, ob es anschließend zu einer Behandlung kommt. Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung durch Ihre Versicherung übernommen werden können. Als Versicherter haben Sie nur bei einer schwerwiegenden Zahnfehlstellung einen Leistungsanspruch. 

Anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) untersuchen wir, ob eine schwere Fehlstellung der Zähne vorliegt. Hierzu stufen wird den Befund in einen von fünf Behandlungsbedarfsgraden ein. Bei Kindern wird die Behandlung bei Schweregrade 3 bis 5 (KIG 3 - 5) durch die Versicherung übernommen. Sie haben lediglich einen Eigenanteil von 20% vorerst selbst zu tragen. Nach erfolgreicher Behandlung wird Ihnen der Eigenanteil durch die Versicherung zurück erstattet. Die Behandlungskosten bei Grad 1 und 2 werden nicht übernommen. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Kindern nicht vorliegen, zahlen Sie alle weiteren Untersuchungen selbst.

 


Wer übernimmt die Kosten bei Schweregrad 1 und 2?

Bei Schweregrad 1 (KIG 1) und Schweregrad 2 (KIG 2) erfolgt keine Kostenübernahme.

Zum Schweregrad 1 gehören die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung rein aus ästhetischen Gründen angestrebt wird und daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen kann.

Zum Schweregrad 2 gehören Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht übernommen werden.


     

    Wer übernimmt die Kosten bei Schweregrad 3, 4 oder 5?

    Schweregrad 3 (KIG 3) - Kostenübernahme erfolgt.

    Der Schweregrad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen:

    • Offener Biss: Der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt über zwei bis zu vier Millimeter. (O3)
    • Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um über drei Millimeter und die Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch. (T3)
    • Beidseitiger Kreuzbiss (K3)
    • Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über drei bis zu fünf Millimeter (E3)
    • Platzmangelsituation: Der Platzbedarf beträgt über drei Millimeter. (P3)

     

    Schweregrad 4 (KIG 4) - Kostenübernahme erfolgt

    Der Schweregrad 4 umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen:

    • Fehlen von Zähnen wegen Nichtanlage oder Zahnverlust (U4)
    • Durchbruchsstörungen (S4)
    • Die oberen Schneidezähne ragen sechs bis neun Millimeter vor die unteren (distale Bisslage). (D4)
    • Die unteren Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die oberen (mesiale Bisslage). (M4)
    • Offener Biss durch schädliche Angewohnheiten mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter (O4)
    • Die Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen/beißen außen vor die unteren Seitenzähne (Bukkal-/Lingualokklusion:). (B4)
    • Einseitiger Kreuzbiss  (K4)
    • Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über fünf Millimeter. (E4)
    • Platzmangelsituation: Der Platzbedarf beträgt über vier Millimeter. (P4)

     

    Schweregrad 5 (KIG 5)- Kostenübernahme erfolgt

    Der Schweregrad 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen:

    • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (A5)
    • Durchbruchstörungen - Verlagerung der Zähne. (S5)
    • Die oberen Schneidezähne ragen über neun Millimeter vor die unteren (distale Bisslage). (D5)
    • Die unteren Schneidezähne ragen über drei Millimeter vor die oberen (mesiale Bisslage). (M5)
    • Angeborener offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter (O5)

     

    Welche zusätzlichen Kosten entstehen?

    Unseren Patienten bieten wir modernere Kieferorthopädie mit fortschrittlichster Technologie an, die nicht unter das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkasse fällt.  Durch diese Maßnahmen ist es möglich, die Behandlung für ihre Kinder komfortabler, ästhetischer, effizienter und angenehmer zu gestalten.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider nur Kosten für eine Behandlung, die nach eigener Aussage der Krankenkassen „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ ist.  Werden Zusatzleistungen über die vertraglichen Maßnahmen hinaus gewünscht, fallen Kosten von 1.500 € - 2.500 € an, welche in der Regel über 2 bis 3 Jahre per monatliche Rate von 60 € -100 € zinsfrei bezahlt werden. 

    Sofern Zahnzusatzversicherungen bestehen, kann man davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Kosten mindestens teilweise oder oftmals komplett von der Zusatzversicherung übernommen werden. 

    Sie werden über die Kosten umfänglich vor Behandlungsbeginn von uns beraten. Sprechen Sie uns gerne offen an, wenn Sie eine mehrkostenfreie Behandlung wünschen.


    Gesetzlich versichert über 18 Jahre

    Welche Kosten entstehen?

    Das Erstgespräch ist kostenlos für Sie!

    Bei Erwachsenen sind spezielle Voraussetzungen zu beachten. 

    Sind Sie zu Beginn der Behandlung älter als 18, werden die Kosten von ihrer Versicherung nur übernommen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist.

    Zu schweren Kieferanomalien gehören

    • angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer wie zum Beispiel die Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte,
    • Fehlbisse, die durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursacht sind (skelettale Dysgnathien) oder
    • verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen,

    die einer kieferchirurgischen Behandlung bedürfen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, können wir gerne bei ihrem ersten Besuch in unserer Praxis klären. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist zusätzliche eine Untersuchung bei einem Kieferchirurgen notwendig. 

    In der Regel sind die meisten Fehlstellungen der Zähne ohne zusätzliche operative Eingriffe zu korrigieren und die Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Kosten bei gesetzlich Versicherten über 18 Jahre. 

    Vor Allem wünschen sich Patienten ein schönes Lächeln mit geraden Zähnen. Dabei sollte die Behandlung möglichst angenehm und unauffällig sein. Die Entscheidung fällt dann meistens auf eine Aligner/-Zahnschienen Behandlung mit Invisalign oder der neuesten Clear-Aligner Innovation Spark, der Firma Ormco. Der Vorteil für Sie, sind im Vergleich zur klassischen Zahnspange eine kürzere Behandlunszeit und wenige Besuche in der Praxis. Während der Behandlung muss die Zahnspange nicht nachgezogen werden und in der Regel müssen auch keine Zähne gezogen werden. Wir bieten individuellen Patientenservice und die Sicherheit einer seriösen Praxis, die für Sie da ist. Die Kosten für eine Aligner Therapie liegen zwischen 4.500 € bis 9.000 €. Die Höhe der Kosten hängt von Aufwand der Behandlung ab. Wir bieten Ihnen KFO-Best Tarife in Kooperation mit der zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft an. 

     

    Unsere Behandlungspreise zu KFO-Best-Tarifen:


    *Die Rate basiert auf einem Zahlungszeitraum von 45 Monaten.


    Sie wissen nicht, in welchen Bereich Sie fallen?
    Machen Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit uns aus.

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    EINE ZINSFREIE RATENZAHLUNG BIS ZU 45 MONATE IST MÖGLICH.

    *Kieferorthopäden dürfen für Leistungen keine Festpreise anbieten. Wir sind stattdessen verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen um nicht wettbewerbswidrig zu handeln. Betrachten Sie die Darstellung der Preise somit als mögliche Fallbeispiele. 

    Sofern Fremdlaborkosten entstehen, leisten die Patienten an Anzahlung in Höhe der Fremdlaborkosten von 500-1500 Euro. Dies hat den Vorteil, die monatliche Rate zu reduzieren. Die Fremdlaborkosten sind in den Gesamtkosten inbegriffen. Wenn die Patienten eine möglichst kleine Rate wünschen, empfehlen wir Laufzeiten bis 45 Monate. Falls Sie Steuern sparen möchte, ist es ratsam, so viele Kosten wie möglich in das erste Jahr zu legen. Die Kosten können dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. 

    Während des ersten Beratungsgespräches können wir Ihnen bereits mitteilen, welche Kosten für Ihre kieferorthopädische Therapie notwendig sind. Nach Erstellung der Anfangsunterlagen besprechen wir mit Ihnen gemeinsam bei einem Folgetermin den Heil- und Kostenplan. Wir garantieren den im Voraus vereinbarten Preis ohne unerwartete Überraschungen. Die aufgeführten Kosten sind für unsere Praxis bindend! Sie wissen also im Voraus, welche Kosten entstehen, wie die Therapie durchgeführt wird und wer Sie behandelt. Es gibt keine versteckten Extrakosten. Die Patienten haben maximale Transparenz. Die ist das besondere an unserer Praxis und sehr zum Vorteil der Patienten. 

    Nicht im Heil -und Kostenplan aufgenommen, ist der festsitzende Lingualretainer. Wir bieten CAD/CAM-Retainer der Firma CA , Memotain an und den Prime4you-Retainer von Dentaurum. Diese sind in einem Speziallabor extra für Sie individualisiert hergestellte Retainer. Ein Lingualretainer kostet 420 € pro Kiefer. Mit im Heil- und Kostenplan inbegriffen ist immer eine herausnehmbare Halteschiene oder Haltezahnspange. Jeder Patient bekommt, nachdem die Zähen gerade sind, eine herausnehmbare Zahnspange für nachts um das schöne Ergebnis zu halten. Sie entscheiden später, welche Lösung für Sie die Beste ist. Unsere Empfehlung ist der Einsatz des Memotain oder Prime4you-Retainers. 


    Die Kosten bei Privatpatienten

    Bei Ihrem ersten Besuch erstellen wir die Anfangsunterlagen und besprechen ca. 1-2 Wochen später mit Ihnen den individuellen und detaillierten Heil- und Kostenplan. Die geplante Behandlung, Dauer, Umfang und die Kosten werden genau dargestellt. Sie reichen den Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenkasse ein. Nach deren Zusage vereinbaren Sie mit uns einen Termin, um mit der Behandlung zu beginnen. Bitte bringen Sie bei diesem Termin den von Ihnen unterschriebenen Heil- und Kostenplan mit. 

    Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab. 


    Kosten bei Privatpatienten mit Beihilfe

    Unter 18 Jahren: Die Beihilfe lehnt sich an dem Erstattungssystem der gesetzlichen Versicherung an. Dennoch haben Sie sehr gute Karten auf Kostenübernahme. Zumindest ein Großteil wird in aller Regel übernommen. 

    Über 18 Jahre: In der Regel wird eine kieferorthopädische Therapie bei beihilfeberechtigten Privatpatienten nicht übernommen. Lediglich ihre private Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Selbstverständlich ist es möglich, Ratenzahlungen mit uns zu vereinbaren. 


     

    Zahnzusatzversicherung

    Unter www.waizmanntabelle.de können Sie die einzelnen Tarife vergleichen und die beste Zusatzversicherung wählen. Wir empfehlen bei Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder, dass sowohl Behandlungen bei einem Schweregrad KIG 1-2 und KIG 3-5 versichert sind.